guterzustand

Honorar

Kostenfreies Erstgespräch

Das Erstgespräch ist immer kostenlos, da es wichtig ist, dass Du Dir einen Eindruck von mir und meiner Praxis machen kannst und Du Dich gut aufgehoben fühlst. 

Im kostenlosen Vorgespräch lernen wir uns kennen und finden heraus, ob die Chemie zwischen uns stimmt und wie ich Dir helfen kann.

Du kannst danach in Ruhe entscheiden, ob Du mit mir zusammenarbeiten möchtest.

Dafür werden wir werden kurz über Dein Anliegen sprechen, um es thematisch einzugrenzen, aber noch nicht tiefer einsteigen.

In unserem Gespräch beantworte ich Dir alle Fragen.

 

Erstgespräch: kostenlos

Honorar - Coaching und Mentoring

Systemisches Coaching: 142,80 € einschl. Mehrwertsteuer je 60 Minuten

Coaching-Paket mit 3 Sitzungen (eine Sitzung 60 bis 90 Minuten): 400,00 € einschl. Mehrwertsteuer

Coaching-Paket mit 5 Sitzungen (eine Sitzung 60. bis 90 Minuten): 675,00 € einschl. Mehrwertsteuer

Mentoring: auf Anfrage


Hinweise:

Coaching oder Mentoring für berufliche Themen wie Umgang mit Konflikten, Selbstwert stärken, Zeit- und Stressmanagement oder Umgang mit schwierigen Kolleg:innen werden häufig von Arbeitgeber:innen und Unternehmen finanziert. Sprich dazu mit Deiner oder Deinem Vorgesetzten, um eine mögliche Kostenübernahme zu klären. 

Im Übrigen können Coaching-Kosten unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sein. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:

  1. Berufliche Veranlassung: Coaching-Kosten sind in der Regel steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Das bedeutet, dass das Coaching dazu dient, berufliche Fähigkeiten zu verbessern, die Arbeitsleistung zu steigern oder berufliche Ziele zu erreichen. Ggf. übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten für ein berufliches Coaching. 

  2. Nachweis der beruflichen Veranlassung: Um die Kosten steuerlich geltend zu machen, ist es oft erforderlich, nachzuweisen, dass das Coaching tatsächlich berufsbezogen war. Dies kann beispielsweise durch Rechnungen, Verträge oder eine Bestätigung des Arbeitgebers erfolgen.

  3. Nicht private Lebensführung: Coaching-Kosten, die ausschließlich der privaten Lebensführung dienen, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Wenn das Coaching jedoch auch berufliche Aspekte umfasst, können die anteiligen Kosten unter Umständen absetzbar sein.

  4. Höchstgrenzen: In einigen Ländern gibt es Höchstgrenzen oder bestimmte Begrenzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Coaching-Kosten. 

  5. Selbstständigkeit vs. Angestelltentätigkeit: Die steuerliche Behandlung von Coaching-Kosten kann je nachdem, ob man selbstständig ist oder angestellt, variieren. Selbstständige können Coaching-Kosten oft als Betriebsausgaben geltend machen, während Angestellte diese unter Umständen als Werbungskosten absetzen können.

Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die eigenen Coaching-Kosten ordnungsgemäß und optimal steuerlich berücksichtigt werden.

guterzustand